AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der

STAR EXPO Europe Limited
– Niederlassung Deutschland –
Am Marienwäldchen 10
66583 Spiesen-Elversberg

Deutschland

Telefon: +49 (0)6821/97 33 11
Fax: +49 (0)6821/97 33 12
Web: www.messepartner.de
Email: kontakt@messepartner.de

Finanzamt: Saarbrücken, Steuernummer: 040/146/00286, USt-IdNr.: DE333408562

Geschäftsführer: Christian Junius
Registergericht für Deutschland: Registergericht Saarbrücken, HRB 106668

Registersitz: 2 Fairview Strand, Dublin 3, Irland, registriert in Irland, Nr. 662573

Hier können Sie die kompletten AGB als PDF-Dokument runterladen.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Sämtlichen mit der Firma STAR EXPO Europe Ltd. getroffenen Vereinbarungen liegen die im Folgenden dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese gelten durch die Auftragserteilung oder auch die Annahme einer Lieferung als anerkannt.

2. Mündliche, zusätzliche oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung und sind für uns nur verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote richten sich ausschließlich nur an Unternehmer und Gewerbetreibende im Sinne §14 BGB. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Behörden sowie kirchliche und soziale Einrichtungen. Unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB!

2. Ein Kaufvertrag zwischen der STAR EXPO Europe Ltd. und dem Besteller über die Handelsware bzw. das Vertragserzeugnis kommt durch eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung des Auftragsgebers zustande. Beim Fehlen einer Auftragsbestätigung kommt der Vertrag durch die widerspruchslose Entgegennahme einer ausgestellten Rechnung zustande. Technische Angaben wie Abmessungen und Gewichtsangaben in unseren Informations- und Werbeunterlagen sind unverbindlich.

3. Der Besteller/Auftraggeber ist grundsätzlich an seine Auftragsbestätigung bzw. schriftliche- oder mündliche Bestellung der Ware gebunden.

4. Ab dem Datum der Abgabe eines Preisangebotes durch uns behält dieses einen Monat Gültigkeit, Sonderangebote und Aktionen sind nur bis zu dem in der Aktion genannten Datum gültig. Davon kann nur durch eine ausdrückliche andere Regelung abgewichen werden. Sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftragsgebers vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, jederzeit von unserem Angebot zurückzutreten.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferung/Rücksendung
1. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Transportkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, dies gilt insbesondere für die Preise in den Internetportalen. Solange nichts Gegenteiliges vereinbart oder in der Angebotsbeschreibung dargestellt wurde, trägt der Besteller die Versandkosten.

2. Großvolumige oder sperrige Produkte werden aufgrund des einfacheren und preisgünstigeren Transports zum Teil zerlegt bei Ihnen angeliefert. Sie sind jedoch problemlos und schnell zu montieren.

3. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer, vorheriger Vereinbarung zulässig.

4. Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Als Zahlungseingang gilt bei Banküberweisung und Scheck der Tag der Valuta.

5. Die Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und betragen 5,00€ je Mahnung.

6. Bei Online-Verkaufsangeboten (die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten) gilt als grundsätzlicher Zahlungsmodus Vorauskasse oder Lieferung bei Nachnahme. Mit der Nachnahme-Lieferung sind zusätzliche Gebühren verbunden, deren Höhe beim Angebot ausgewiesen wird.

7. Wir behalten uns das Recht vor, bei neuen Geschäftskontakten die Vorauszahlung von zwei Dritteln der voraussichtlichen Rechnungssumme oder die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages gegen vollständige Vorauskasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber mit der Zahlungsverpflichtung aus anderen bestehenden oder auch früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand steht. Zudem sind wir berechtigt, notwendige Fremdleistungen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

8. Sofern sich ein Auftrag über längere Zeit erstreckt, von uns hohe finanzielle Vorleistungen erfordert oder wenn er in Teilen abgenommen wird, können wir angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

9. Wir sind berechtigt, bei Bonitätsverlust, Zahlungsschwierigkeiten sowie Zahlungsverzug des Auftraggebers, Scheck- oder Wechselprotest oder Insolvenzanmeldung weitere Lieferungen nur gegen vollständige Vorauskasse auszuführen. Weiterhin sind wir auch berechtigt, alle erteilten Aufträge zu kündigen, die weitere Bearbeitung einzustellen und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Arbeiten und Kosten in Rechnung zu stellen.
Auch gestundete oder noch nicht fällige Rechnungen können von uns fällig gestellt werden und gegen Rückgabe Zahlung halber hereingenommener Schecks, Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt werden.

10. Schecks werden von uns Zahlung halber und nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Diese werden nur unter Abzug der Einzugsspesen gutgeschrieben.

11. Rücksendungen ohne unser schriftliches Einverständnis werden nicht angenommen und etwaige Kosten gehen zu Lasten des Versenders. Für eine Rückabwicklung, die ihren Grund im Bereich des Auftraggebers hat, wie z.B. bei falsch bestellter Ware, berechnen wir 10% vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma STAR EXPO Europe Ltd. behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Hierunter fallen auch Verzugszinsen sowie Rechtsverfolgungskosten. Die Ware ist nicht in anderem Namen verpfändbar oder belastbar oder anderweitig als Sicherheit zu verwenden.

2. Für die Dauer der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentum der Firma STAR EXPO Europe Ltd. zu wahren. Er trägt die Gefahr der Abnutzung, Beschädigung oder des Untergangs. Dies gilt auch, wenn die gelieferte Ware bzw. das Vertragserzeugnis für einen Dritten und nicht unmittelbar für den Auftraggeber bestimmt ist. Vielmehr besteht die Verpflichtung, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

3. Der Firma STAR EXPO Europe Ltd. ist jeder Standortwechsel der Eigentumsvorbehaltsware schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Eingriffe durch Dritte, insbesondere bei Pfändungen.

4. Wir räumen an Entwürfen und Werkzeichnungen ein Nutzungsrecht ein. Hierbei werden keine Eigentumsrechte übertragen. Originale können im Falle einer Präsentation als Leihgabe beim Auftraggeber verbleiben und müssen innerhalb einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückgegeben werden. Der Auftraggeber trägt für Zu- bzw. Rücksendung Gefahr und Kosten.

5. Die zur Herstellung des Vertragserzeugnisses verwendeten Mittel wie z.B. Layouts, Grafikdateien oder CAD-Daten bleiben in unserem Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Anfertigung oder Verwendung gesondert vergütet wird. Eine Ausnahme hierzu besteht, wenn das Vertragserzeugnis selbst eines dieser Mittel darstellt.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Die STAR EXPO Europe Ltd. behält sich an Angeboten, Grafiken, Mustern, Zeichnungen
und Fotos die Urheberrechte vor. Jeder an uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Dieser ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten ausgerichtet.

2. Die von uns erstellten Grafiken, Muster, Zeichnungen und Fotos als persönliche geistige Schöpfung dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung sowohl im Original als auch bei der Reproduktion nicht verändert werden. Jegliche Nachahmung ist unzulässig. Dies gilt auch für Teile oder Details.

3. Durch uns erstellte Designarbeiten dürfen nur für die mit uns vereinbarte Nutzungsart sowie Verwendungszweck verwertet bzw. genutzt werden. Sonstige weitergehende und anderweitige Nutzungen bedürfen der Zustimmung der STAR EXPO Europe Ltd. Zudem ist in solchen Fällen ein entsprechendes Nutzungshonorar durch uns festzulegen. Hierdurch erwirbt der Besteller ein Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Besteller durch die Zahlung des Nutzungshonorars ein ausschließliches Nutzungsrecht (gem. § 31 III UrhG).

4. Vorschläge sowie Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht
und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Anderes gilt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Der Auftraggeber ist für die Prüfung des Rechts über die Berechtigung der vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen wie z.B. Fotos und Texte zur Verwendung, Vervielfältigung und Veränderung sowie dem Recht der urheberrechtlichen Befugnis allein verantwortlich.

§ 6 Haftung
1. Wir haften weder für die wettbewerbs- noch für die warenzeichenrechtliche Zulässigkeit /Eintragungsfähigkeit unserer Designleistungen bzw. Entwürfe.

2. Sofern Änderungen nach Druckfreigabe vorgenommen werden müssen, gehen alle hierdurch entstehenden Spesen/Kosten zu Lasten des Auftragsgebers. Hiervon sind die Kosten des Maschinenstillstandes eingeschlossen.

3. Die Haftung für Fehler in den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (z.B. Entwürfe, Skizzen, Materialien etc.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Korrekturabzüge, die vom Auftraggeber nicht erkannte Fehler und nicht rechtzeitig gerügte Fehler enthalten. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn eine Korrekturlesung vereinbart wurde und diese gesondert vergütet wird. Es haftet in jedem Fall der Auftraggeber, sofern eine Zusendung und ausdrückliche Freigabe eines Korrekturabzugs durch den Auftraggeber nicht ausdrücklich verlangt wurde.

4. Für sämtliche zur Abwicklung und Produktion des Vertragserzeugnisses notwendigen Gegenstände bzw. bei der Produktion entstehenden Gegenstände, die nicht dem Eigentumsvorbehalt gem. § 5 unterliegen sowie sämtliche weiteren Gegenstände aus dem Besitz des Auftragsgebers übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht binnen 4 Wochen vom Auftraggeber abgefordert werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden.

5. Die für notwendige Fremdleistungen in Anspruch genommenen Vertragspartner sind keine Erfüllungsgehilfen. Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist unsere Haftung für deren Arbeitsergebnisse ausgeschlossen.

6. Für die Sachmängelgewährleistung finden die §§ 433 ff. BGB sowie § 377 HGB entsprechende Anwendung. Ein etwaiger Sachmangel ist uns schriftlich oder mündlich oder ggf. durch die Übersendung von Bildern und nicht durch das bloße Zurücksenden der Ware anzuzeigen.
Die Abholung mangelhafter Ware übernimmt die STAR EXPO Ltd. auf eigene Rechnung. Der Käufer ist dabei verpflichtet, die reklamierte Ware zur Versendung so vorzubereiten und zu verpacken, dass es bei dem Transport zu keiner Warenbeschädigung kommen kann.

7. Ohne die Zusendung eines farbverbindlichen Proofs oder präziser Farbwertangaben (in Pantone- oder HKS-Werten) durch den Auftraggeber können wir keine Haftung bei Farbabweichungen übernehmen.

8. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

§ 7 Lieferzeit und Liefertermine
1. Die von uns angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige- und ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen des Bestellers/Auftraggebers voraus. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der druckfähigen Daten bzw. von ihm zu beschaffende Unterlagen oder der Druckfreigabe nach Erstellung eines Testdrucks oder Grafikerstellung/Grafikdienstleistungen durch uns.

2. Die Lieferzeit wird für die Dauer der Prüfung von Werbetexten, Korrekturabzügen, Andrucken, Proofs, Grafiken etc. unterbrochen und beginnt erst mit der Bestätigung der Änderung durch den Auftraggeber.

3. Sofern durch den Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine die Anfertigungsdauer beeinflussende oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringende Änderung des Vertrags erfolgt, beginnt die Lieferzeit erst mit Bestätigung der geforderten Änderung durch unsere Seite.

4. Wurden keine Liefertermine, jedoch eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit vereinbart, so beginnt diese nach Absenden der Auftragsbestätigung oder nach Erhalt aller durch den Besteller zu erbringenden und für die Produktion notwendigen Unterlagen. Diese endet am Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses oder dem Erhalt der Handelsware.

5. Durch höhere Gewalt verursachte Betriebsstörungen (z.B. durch extreme Witterung, Krieg, Streik, Versagen der Verkehrsmittel, Heizstoff-, Kraftstoff- oder Energiemangel etc.) im eigenen und/oder im fremden Betrieb, die für Transport und Herstellung maßgeblich sind, befreien von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine und Preise.

§ 8 Lieferung, Versand und Verpackung
1. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für schnellsten/preiswertesten Versand.

2. Die von uns berechneten Versandkosten enthalten die Kosten für die Verpackung.

§ 9 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
1. Vom Auftraggeber sind Korrekturabzüge, Andrucke und Proofs sorgfältig auf Fehler zu prüfen. Sämtliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Hinsichtlich der Haftung gilt § 8.

2. Die STAR EXPO Europe Ltd. berechnet für die Bearbeitung offener Datensätze 70 €/Std.

3. Sofern uns bei Leistungen ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, erfolgt die Produktions- und Drucküberwachung durch uns. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers zu treffen und auch entsprechende Anweisungen zu erteilen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu
verwenden.

§ 10 Gestaltungsfreiheit, Produktionswahl und Firmentext
1. Sowohl die Wahl der Produktionsmittel als auch die Wahl der Produktionsstätten liegt bei uns.

2. Es besteht im Rahmen des übernommenen Auftrags Gestaltungsfreiheit.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Neunkirchen/Saar.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt und den Interessen der Firma STAR EXPO Europe Ltd. Rechnung trägt bzw. wird sie durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

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